Häufige gestellte Fragen
Alle Mitarbeitenden der Beratungsstelle unterliegen der Schweigepflicht. Die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen werden in allen unseren Prozessen angewendet.
Die Schweigepflicht gilt nicht, wenn durch ihr Einhalten eine Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der ratsuchenden Personen oder jemand Anderen entsteht oder das Wohl eines Kindes in Gefahr ist (Abklärung Kindeswohlgefährdung). Ebenso kann die Schweigepflicht in Fällen von Straftaten oder im Rahmen gesetzlicher Ermittlungen aufgehoben werden.
- Ein Einzelgespräch dauert ca. 60 Minuten, beim Erstgespräch bis zu 90 Minuten
- Eine Paarberatung oder Familienberatung ca. 90 Minuten, beim Erstgespräch bis zu 2 Stunden.
- Beratungstermine werden individuell durch die Berater*innen vereinbart.
Die Dauer eines Beratungsprozesses kann unterschiedlich lang sein. Manchmal reicht bereits ein Gespräch, manchmal sind wenige Gespräche nötig und ebenso kann es sein, dass sich eine Beratung über einen längeren Zeitraum erstreckt. Die Länge des Prozesses stimmen Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater ab.
Für das Erstgespräch ist es sinnvoll, dass Sie sich überlegen, welche Anliegen Sie für die Beratung haben. Falls Ihnen das nicht im Vorfeld möglich ist, kann dies auch im Rahmen des Erstgesprächs stattfinden.
Für die Onlineberatung kann es sinnvoll sein, dass Sie vorab die technischen Voraussetzungen prüfen.
Für die Onlineberatung kann es sinnvoll sein, dass Sie vorab die technischen Voraussetzungen prüfen.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, teilen Sie dies möglichst frühzeitig mit - mindestens zwei Arbeitstage (Montag-Freitag) bzw. 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin - damit der Termin von uns anderweitig vergeben werden kann.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine (zwei Arbeitstage Montag - Freitag vor dem vereinbarten Termin) entstehen der Beratungsstelle Kosten, die wir Ihnen in Höhe der mit Ihnen vereinbarten Kostenbeteiligung berechnen. Der Grund für die Absage spielt hierbei keine Rolle, sondern nur die Tatsache, dass wir die Zeit für Sie reserviert hatten und kurzfristig nicht mit einer anderen Beratung belegen konnten.
Suchen Sie in solchen Fällen zuerst einmal das offene Gespräch mit der Beraterin oder dem Berater oder auch mit der Stellenleitung. Manchmal kann das Problem ausgeräumt werden, ein anderes Mal ist es vielleicht besser zu einer Kollegin oder einem Kollegen zu wechseln. Es steht Ihnen selbstverständlich auch frei, in eine andere Beratungsstelle zu wechseln.
Der Eigenbeitrag, den Sie für eine Beratung zahlen müssen, hängt von Ihrem Haushaltseinkommen ab, und ist nach Ihren finanziellen Möglichkeiten gestaffelt. Wie hoch Ihr finanzieller Beitrag für eine Beratung anzusetzen ist, entnehmen Sie bitte der Tabelle hier in unserem Kostenflyer.
Für Ratsuchende mit Wohnsitz in Freiburg, in deren Haushalt Kindern unter 18 Jahren leben, kann die Beratung gemäß der Zuschussrichtlinien kostenfrei angeboten werden.
Keine Beratung soll an den finanziellen Möglichkeiten scheitern. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an ihre/n Berater*in.
Sie können direkt am Anschluss der Sitzung den vereinbarten Eigenbeitrag in bar (bitte passend mitbringen) oder mit der EC- Karte (ab Juni 2026) begleichen. Sie können auch gerne die Möglichkeit nutzen, Ihren Eigenbeitrag mit Nennung:
1 Name des Beraters/der Beraterin,
2 Datum der Beratung
auf unserem Konto bei der Sparkasse Freiburg zu begleichen:
Empfänger: Psychologische Beratungsstelle
IBAN: DE 72 6805 0101 0002 0624 24
BIC FRSP DE66
Falls das Kind für die Dauer des Beratungsgespräches in einem separaten Zimmer allein bleiben kann, besteht nur nach vorheriger Absprache mit der Beraterin/dem Berater die Möglichkeit, das Kind an die Beratungsstelle mitzubringen. Das Kind wird dabei nicht betreut.
Kinder zu Beratungsgesprächen mitzubringen ist nicht ideal und wir bitten Sie deshalb ausdrücklich eine Kinderbetreuung zu organisieren.
Wenn Sie ein Baby oder sehr kleinen Kind zur Beratung mitnehmen, sollten Sie bedenken, dass das Beratungsgespräch für das Kind sehr belastend sein kann, wenn es sich im selben Raum aufhält. Gleichzeitig müssen Sie Ihre Aufmerksamkeit teilen und werden eigentlich niemanden richtig gerecht, weder dem Kind noch ihrer Beratung. Deshalb sollten Sie die Frage, ob Sie ein Baby oder sehr kleines Kind im Ausnahmefall mitbringen, im Vorfeld mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater klären.
Spezifische Erziehungsberatung findet i.d.R. an psychologischen Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche statt. Diese sind häufig am Landratsamt oder an der Stadt angesiedelt.
Konflikte von Paaren aufgrund von z.B. unterschiedlichen Erziehungsvorstellungen oder schwierigen Patchworksituationen sind häufig Bestandteil einer Paarberatung.
Die Beraterinnen und Berater kommen aus unterschiedlichen psychosozialen Grundberufen wie Psychologie, Theologie, Sozialpädagogik. Sie verfügen über eine 3-4-jährige Ausbildung und haben den Studiengang Master of Counceling absolviert oder haben eine Ausbildung in Systemischer Paar- und Familienberatung oder -Therapie.
Im Team sind folgende Qualifikationen und Zusatzqualifikationen vorhanden:
Systemische Therapie (DGSF/SG); Systemische Familientherapie (DGSF); Systemische Paartherapie (DGSF); Systemische Supervision (SG/DGSv/DGSF); Systemische Sexualtherapie (DGfS); Psychodynamische Beratung (EZI Berlin); Lehrende*r für Systemische Therapie und Beratung (DGSF); Lehrende*r für Systemische Paartherapie und -beratung (DGSF); Kinderschutzfachkraft (§§ 8a und 8b SGB VIII - Insoweit erfahrene Fachkraft); Somatic Experiencing Practitioner (SE)® nach Peter Levine; KOMKOM-Trainer*in (Kommunikationskompetenz – Trainer*in in der Paarberatung); Personenzentrierte Kommunikation (GwG); Lösungsorientierte Beratung (FH); Psychologische Beratung in integrierter Familienorientierter Beratung (EKFuL); Kunsttherapie (KH Freiburg).
Die Mitarbeitenden sind zu jährlichen Fortbildungen verpflichtet.
Für die Berater*innen in den psychologischen Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen der evangelischen Kirche in Freiburg gilt die Richtlinie der Evangelischen Landeskirche in Baden zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (Gewaltschutzrichtlinie – GewSchR) Vom 15. März 2022.
Die Mitarbeiter*innen der Beratungsstelle haben an der Präventionsschulung „Alle Achtung“ teilgenommen.
Unsere Beratungsstelle ist leider nicht komplett barrierefrei zu erreichen.
Bitte nehmen Sie vor Ihrer Ankunft mit Ihrem/r Berater*in Kontakt auf (Ihre Beratungsperson muss Ihnen persönlich die Türe der Tiefgarage öffnen) Aufzuggröße: 80x80 cm, daher für Elektrorollstühle nicht geeignet!
· Mit dem Auto: Zugang von Öffentlicher Tiefgarage: Bitte bis zum „blauen Bereich“ Bernhardstrasse 2 durchfahren.
· Ohne Auto: Über die Aufzüge im Eingangsbereich des Sozialgerichts (an der Ecke des Kiosks Habsburger-/Bernhardstraße) bis zum „blauen Bereich“ zur Bernhardstrasse 2 kommen.
- Im Sekretariat anrufen (0761 3890890 Mo - Mi 10-13 Uhr; Di + Do 14-16 Uhr), bzw./oder zuvor mit Berater*in genauen Abhol-Termin vereinbaren.
- Vor der blauen Tür warten, bis Ihr/e Berater*in aufschließt.
Der Beratungsstelle direkt zugehörige Parkplätze gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen wegen unserer zentralen Lage und damit verbundenen hohen Parkgebühren, wenn möglich öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Eine Parkmöglichkeit besteht in der Nutzung der Tiefgarage Zähringer Tor, die sich direkt neben unserem Eingang befindet.
Eine Parkmöglichkeit besteht in der Nutzung der Tiefgarage Zähringer Tor, die sich direkt neben unserem Eingang befindet.
- Vom Bahnhof: Linie 3 (Richtung Zähringen) bis Haltestelle Europaplatz
- Von Norden: Linie 3 (Richtung Haid) bis Haltestelle Europaplatz
- Von Süden: Linie 2 (Richtung Hornusstraße) bis Bertoldsbrunnen; 1 Station mit Linie 3 bis Haltestelle Europaplatz
- Von Osten: Linie 1 (Richtung Landwasser) bis Haltestelle Bertoldsbrunnen; 1 Station mit Linie 3 bis Haltestelle Europaplatz
- Von Westen: Linie 5 (Richtung Europaplatz) bis Haltestelle Europaplatz
Von der Haltestelle Europaplatz gehen Sie nach Norden, am Denkmal vorbei über die Ampel und biegen dann in die Habsburgerstraße ein. Dort biegen Sie nach ca. 100 Metern in die 1. Straße rechts, die Bernhardstraße ein. Nach ca. 50 m erreichen Sie auf der rechten Seite den Eingang zu unserer Beratungsstelle. Der Eingang befindet sich direkt neben der Einfahrt in die Tiefgarage.
